Krankenversicherung - Privat oder gesetzlich?

Diese Frage kommt beim Arzt meist als erstes. Die Entscheidung kann sehr komplex sein. Wir beraten über Ergänzungen zur gesetzlichen Krankenversicherung und private Krankenvollversicherungen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Nur wer ein Gehalt jenseits der Versicherungspflichtgrenze bezieht, Beamter oder selbständig ist, der kann in die private Krankenversicherung, kurz PKV, wechseln. Sie finanziert sich nach dem „Kapitaldeckungsverfahren". Dies bedeutet, die Beiträge richten sich nach der versicherten Leistung und nach dem individuellen Alter. Um einen altersbedingten Prämienanstieg zu reduzieren, werden Altersrückstellungen gebildet, so dass man in jungen Jahren für die höheren Leistungen im Alter vorsorgt.

Für die PKV spricht die bessere medizinische Versorgung.

Bessere Behandlung im Krankenhaus

Wer heute als gesetzlich Versicherter einmal krank wird und ins Krankenhaus muss, der erhält zwar eine ärztliche Grundversorgung, aber mehr auch nicht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur noch die Grundbedürfnisse im Krankheitsfall ab. Da wird jeder Blinddarm nach einer Fallpauschale abgerechnet. Auf die Besonderheiten eines jeden Patienten kann da keine Rücksicht genommen werden. Alternativtherapien, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bestimmte Medikamente sind häufig Zusatzleistungen, die der Kranke extra bezahlen muss.

Arzneimittel-Festbeträge

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für patentgeschützte Arzneimittel Festbeträge - soweit sie nicht einen therapeutischen Zusatznutzen beinhalten.

Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung maximale Erstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen dafür festgelegten Betrag. Verschreibt die Ärztin oder der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dieser Höchstgrenze liegt, zahlt der Versicherte die Differenz. Die Ärzte sind aber verpflichtet, den Versicherten vorab auf diese Differenzzahlung hinzuweisen.

Ergänzungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung kann mit verschiedenen Ergänzungen erweitert werden.

  • Auslandsreisekrankenversicherung: für alle Personen, die ins Ausland reisen ein Muss und günstig zu bekommen
  • Zahnzusatzversicherung:
    weiterführende Informationen

Bessere Behandlung im Krankenhaus

Wer heute als gesetzlich Versicherter einmal krank wird und ins Krankenhaus muss, der erhält zwar eine ärztliche Grundversorgung, aber mehr auch nicht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur noch die Grundbedürfnisse im Krankheitsfall ab. Da wird jeder Blinddarm nach einer Fallpauschale abgerechnet. Auf die Besonderheiten eines jeden Patienten kann da keine Rücksicht genommen werden. Alternativtherapien, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bestimmte Medikamente sind häufig Zusatzleistungen, die der Kranke extra bezahlen muss.

Ambulante Zusatzversicherungen

Sehhilfe, Zuzahlungen, Heilpraktiker und andere Leistungen

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

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